Die hohe Ertragssteuer bremst häufig Investitionen und damit das Wachstum aus. Eine Lösung kann die Gründung einer kleinen steuerbefreiten Genossenschaft sein, bei der das zur Verfügung stehende Kapital vollständig investiert werden kann.
Auf den Agrarunternehmertagen in Münster stellten Bernhard Billermann und Felix Reimann von der wetreu Alfred Haupt Steuerberatungsgesellschaft am Dienstag die Möglichkeiten vor.
„Unter bestimmten Voraussetzungen können Genossenschaften von der Ertragsteuer befreit werden“, leitete Reimann seinen Vortrag ein.
Die Befreiung von der Ertragssteuerbelastung bei einer Genossenschaft hat zur Folge, dass die Finanzierung des Anlagevermögens faktisch aus steuerfreien Mitteln möglich ist. Investitionen können sich so in der Hälfte der Zeit amortisieren.“ Es sind aber die engen Regeln des § 5 (1) Nr. 14 KStG zu beachten. Unter Umständen könne es daher sinnvoll sein, einen Teil der agrarischen Wertschöpfung in der Rechtsform der Genossenschaft zu betreiben.
Möglich macht das das vereinfachte Genossenschaftgesetz von 2006.
So reichen drei Mitglieder für die Gründung aus. Diese müssen eine Satzung beschließen, einen Vorstand sowie einen bevollmächtigten Vertreter (statt Aufsichtsrat) benennen und einen Dienstvertrag schließen, der beglaubigt wird. Weitere Schritte seien die Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband, die Pflichtprüfung, Ermittlung der Vermögenswerte, eine Mitgliederliste sowie ein Gründungsgutachten.
Es gibt unterschiedliche Ziele, die Menschen verfolgen, welche eine Genossenschaft gründen. Von der Einkaufsgemeinschaft bis zur gemeinsamen Softwareentwicklung reicht das bunte und oft sehr erfolgreiche Spektrum. Eine Genossenschaft wird immer mit bestimmten Zielen gegründet. In der Regel steht hier der gemeinsame Erwerb oder eine wirtschaftliche oder soziale Mitgliederförderung im Fokus.
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Inco Genossenschaft / Steuern sparen mit der Mini-Genossenschaft
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